Wir unterstützen Sie in allen Fragen rund um den Arbeitsschutz

Als fachkundiger Berater steht das Ingenieurbüro Schovanka an Ihrer Seite und bietet Schulungen und Unterweisungen gemäß den geltenden Arbeitsschutzgesetzen. Wir analysieren den Status Quo in ihrem Betrieb, indem wir mit erfahrenem Fachpersonal Gefährdungsbeurteilungen und Sicherheitsbegehungen durchführen. Unsere Firma richtet sich hierbei nicht nur an den aktuellen Arbeitsschutzgesetzen und bestehenden Normen aus, sondern ebenfalls an den Anforderungen der Berufsgenossenschaften und der Gewerbeaufsicht.

Diplom-Ingenieur Uwe Schovanka ist Sicherheitsingenieur mit langjähriger Erfahrung auch als Sicherheitsfachkraft. Das Ingenieurbüro Schovanka handelt stets nach dem Leitsatz von Werner von Siemens: „Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft.“ (Berlin 1880). Auf diese Weise sparen Betriebe durch gelebten Arbeitsschutz erhebliche Kosten.

Unser Büro setzt bei den Arbeitsschutzbegehungen auf professionelle Prävention, um Arbeitsunfälle gar nicht erst entstehen zu lassen. Bei Bedarf greift Diplom-Ingenieur Uwe Schovanka auf ein bewährtes Netzwerk von Experten zurück.

Das Ingenieurbüro Schovanka ist der Ansprechpartner für kleine und mittlere Betriebe beim Thema Arbeitssicherheit. Neben dem Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen und Sicherheitsbegehungen analysieren wir zur Prävention Beinahe-Unfälle. Zudem gehören folgende Leistungen zu unserem Portfolio:

  • Durchführung von Begehungen und Ermittlung von Verbesserungspotenzialen
  • Durchführung von Unterweisungen von Mitarbeitern, Führungskräften und Fremdfirmen
  • Mitwirkung bei
    • der Erstellung von Gefährdungsanalysen
    • der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
    • der Beschaffung von Arbeitsmitteln
    • Auswahl und Einführung neuer Arbeitsverfahren und – stoffen
    • Erstellung von Gefahrstoffkatastern und Explosionsschutzdokumenten
    • Organisation und Leitung von Arbeitsschutzausschusssitzungen
  • Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt
  • Zusammenarbeit mit den Behörden (Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft)
  • Unterweisungen nach Unfallverhütungsvorschrift: Grundsätze der Prävention; DGUV Vorschrift 1
  • allgemeine Unterweisungen über gefährliche Arbeiten, im Speziellen:
    • Umgang mit Gefahrstoffen
    • Heben und Tragen
    • Höhenarbeitsplatz
    • Flurförderfahrzeuge
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